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Bedeutung der Kennzeichnung der österreichischen Gütesiegel:
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BOS - Rindfleisch- Kennzeichnungssystem
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Als vertrauensbildende Maßnahme infolge der BSE-Vorkommnisse hat der Rat der Europäischen Kommission die Verordnung (EG) Nr. 1760/00 zur Kennzeichnung von Rindern und Rindfleisch erlassen.
Dementsprechend hat die AMA-Marketing gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich ein EG-konformes System entwickelt. Dieses, von der zuständigen Behörde genehmigte Kennzeichnungssystem "bos", wird als Serviceleistung der gesamten Fleischbranche angeboten.
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Das System "bos" bietet jedem Teilnehmer die Möglichkeit, nähere Informationen zur Herkunft oder zu bestimmten Eigenschaften des Tieres bzw. Fleisches mittels genehmigten "Etikettierungsangaben" zu geben.  
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Herkunftsnachweis im System "bos"  
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Jedes Rind weist zwei Ohrmarken auf und muss im Bestandsverzeichnis zu finden sein.
 
Jeder Rinderbetrieb muss ein Bestandsverzeichnis mit den aktuellen Zu- und Abgängen führen, dieses ist mindestens drei Jahre lang im Betrieb aufzubewahren. Zugänge sind innerhalb von 7 Tagen zu melden.
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  In der Rinderdatenbank werden alle gemeldeten Zu- und Abgänge erfasst (Rinderstandesamt).    
Die Lebensgeschichte jedes Tieres ist im Registerauszug vom Landwirtschaftsbetrieb
nachvollziehbar.
 

Viehverkehrsschein oder Tierpass, enthalten unter anderem die Ohrenmarkennummer. Sie begleiten jedes Tier beim Verkauf.
   
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Danach erfolgt die Lebendtieruntersuchung durch den Tierarzt am Schlachthof mit der ordnungsgemäßen Kennzeichnung.
Alle Schlachtkörper werden mit einer laufenden Nummer gekennzeichnet und nach Fett- und Fleischklassen klassifiziert. Der Klassifizierer vergleicht die Ohrenmarke mit dem Viehverkehrsschein und ordnet die Schlachtnummer (Stempel) zu.
Die Etikettierung erfolgt nun durch unabhängige Kontrollorgane.
Die Einstufung nach dem Qualitätsklassengesetz wird eingetragen und vom Tierpass werden die Herkunftsangaben übernommen.
Jede Hälfte ist mindestens viermal zu kennzeichnen.
Die Ohrmarkennummer und Schlachtnummer des Tieres befinden sich auf jedem Etikett.

   
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Klassifizierungsprotokoll online:

Jede Angabe am Etikett wird dokumentiert.

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Verladung der Schlachthälften:  
Am Lieferschein sind die Etikettierungsangabe sowie die Ohrenmarkennummer angeführt.

 

Im Zerlegebetrieb:
Werden sämtliche Ohrenmarkennummern, welche in die Charge einfließt, online dokumentiert.
Das Zerlegeprotokoll kann jederzeit abberufen werden und ist ein wesentliches Instrumentarium im Bedarfsfall.
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Das Zerlegeetikett: