Kennzeichnung durch den Tierarzt
Jedes Schlachtfleisch – auch Wild – unterliegt einer amtlichen
Fleischbeschau
und wird auf Tierkrankheiten und Parasiten, die auch auf Menschen übertragbar
sind (z.B. TBC, Finnen und Trichinen), von Tierärzten untersucht
und mit einem eigenen Stempel gekennzeichnet.
Es ist verboten Fleisch von nicht untersuchten Tieren im Kühlhaus
zu lagern.
Der Fleischbeschaustempel gibt keine Auskunft über
die Quaität des Fleisches,
er bestätigt nur die Genusstauglichkeit.
RUNDER STEMPEL
Farbe blau oder violett;
Taugliches Frischfleisch aus Betrieben,
die keinen EU-Status haben.
Nur für den nationalen Markt bestimmt.
OVALER EU-STEMPEL
Farbe schwarz oder violett;
Taugliches Frischfleisch
für den EU-Binnenmarkt verkehrsfähig,
ebenso für den nationalen Markt.
FLEISCH AUS NICHT EU-LÄNDERN
Farbe rot
Sechseckiger Stempel
(Drittländer)
EINHUFER
Farbe schwarz
Rechteckiger Stempel
mit dem Schriftzug: EINHUFER
WILDSTEMPEL
Farbe
schwarz oder violett
Quadratischer Stempel
Wild aus freier Wildbahn.
Nur für den
nationalen
Markt.
FÜNFECKIGER EU STEMPEL
Wild aus freier Wildbahn
für den EU-Binnenmarkt,
als auch für den
nationalen Markt verkehrsfähig.
TRICHINENSTEMPEL
Farbe blau oder violett
Rechteckiger Stempel
mit Schriftzug: TRICHINENFREI
Dieser Stempel wird nur mehr beim Wildschwein
verwendet.
Beim normalen Schwein ist mit dem üblichen Stempel die Trichinenfreiheit
garantiert. Protokoll
Unverzüglich nach der Ermittlung des Muskelfleischanteiles
ist vom Verfügungsberechtigten oder dessen Beauftragten für
jeden einzelnen Schlachtkörper ein Protokoll zu erstellen.
Das Protokoll hat mindestens zu enthalten:
1. Fortlaufende Schlachtnummer
2. Angaben zur Identifizierung des Lieferanten
3. Muskelfleischanteil und Einzelmesswerte bei Verwendung von Messgeräten.
4. Gewicht
5. Schlachttag
6. Namen oder Kennzeichen des Klassifizierers
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