Tiergesundheit
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Die Fleischqualität ist abhängig von:
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Fleischbeschau


Kennzeichnung durch den Tierarzt
Jedes Schlachtfleisch – auch Wild – unterliegt einer amtlichen Fleischbeschau
und wird auf Tierkrankheiten und Parasiten, die auch auf Menschen übertragbar sind (z.B. TBC, Finnen und Trichinen), von Tierärzten untersucht
und mit einem eigenen Stempel gekennzeichnet.
Es ist verboten Fleisch von nicht untersuchten Tieren im Kühlhaus zu lagern.

Der Fleischbeschaustempel gibt keine Auskunft über die Quaität des Fleisches,
er bestätigt nur die Genusstauglichkeit.

RUNDER STEMPEL

Farbe blau oder violett;
Taugliches Frischfleisch aus Betrieben,
die keinen EU-Status haben.
Nur für den nationalen Markt bestimmt.


OVALER EU-STEMPEL

Farbe schwarz oder violett;
Taugliches Frischfleisch
für den EU-Binnenmarkt verkehrsfähig,
ebenso für den nationalen Markt.

FLEISCH AUS NICHT EU-LÄNDERN

Farbe rot
Sechseckiger Stempel
(Drittländer)



EINHUFER
Farbe schwarz
Rechteckiger Stempel
mit dem Schriftzug: EINHUFER

WILDSTEMPEL
Farbe schwarz oder violett
Quadratischer Stempel
Wild aus freier Wildbahn.
Nur für den nationalen
Markt.

 

FÜNFECKIGER EU STEMPEL

Wild aus freier Wildbahn
für den EU-Binnenmarkt,
als auch für den
nationalen Markt verkehrsfähig.


TRICHINENSTEMPEL

Farbe blau oder violett
Rechteckiger Stempel
mit Schriftzug: TRICHINENFREI

Dieser Stempel wird nur mehr beim Wildschwein verwendet.
Beim normalen Schwein ist mit dem üblichen Stempel die Trichinenfreiheit garantiert.

Protokoll
Unverzüglich nach der Ermittlung des Muskelfleischanteiles ist vom Verfügungsberechtigten oder dessen Beauftragten für jeden einzelnen Schlachtkörper ein Protokoll zu erstellen.
Das Protokoll hat mindestens zu enthalten:
1. Fortlaufende Schlachtnummer
2. Angaben zur Identifizierung des Lieferanten
3. Muskelfleischanteil und Einzelmesswerte bei Verwendung von Messgeräten.
4. Gewicht
5. Schlachttag
6. Namen oder Kennzeichen des Klassifizierers